Autoregulierung – Wie kann ich meine natürliche Selbstregulation unterstützen?
Referentin: Birgit Kaufmann — Ganzheitliche Therapeutin, Counsellor
2 eintägige Workshops:
- Workshop 1 – Samstag, den 09.05.2020 um 11:00 Uhr — 16:00 Uhr*
- Workshop 2 – Sonntag, den 10.05.2020 um 11:00 Uhr — 16:00 Uhr*
Birgit Kaufmann lädt Sie herzlich ein, eine Behandlungsmethode – die Autoregulierung – kennenzulernen. Diese Behandlungsmethode kann eine natürliche Selbstregulierung des Organismus unterstützen.
Die Autoregulierung wurzelt in der biodynamischen Osteopathie. Das ist eine Form der Osteopathie, die sich von den anderen osteopathischen Ansätzen abgrenzt. Das biodynamische Konzept basiert auf Wahrnehmungen sowie spirituellen Erfahrungen und wird in der Umsetzung von jedem ein wenig anders praktiziert.
Wenngleich es hierzu kein Handbuch gibt, so ist der Ansatz doch immer gleich: Dem ganzen Organismus einen Raum zur Regenerierung zu geben.
Die körperliche, geistige und seelische Ebene stehen in Verbindung und beeinflussen sich ständig im Wechselspiel. Bei der Autoregulierung richtet sich die Aufmerksamkeit an die derzeitigen Bedürfnisse des ganzen Organismus. Das heißt an Körper, Geist und Seele gleichermaßen.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit dieser Methode einen Ansatz zur ganzheitlichen Wahrnehmung in dem Workshop vermitteln können.
Kernpunkte hierzu sind:
- Körperorientierte Meditation
- Reaktionen und Umgang
- Ergebnisse erkennen
- Dauer und Nachwirkung
Bitte ziehen Sie sich bequeme Sachen an und bringen sich eine Matte zum Hinlegen mit.
Ort: „Villa Maria“ bei Antoinette LePère, Emser Str. 45, 65195 Wiesbaden
Am: 09.05.2020 und 10.05.2020 jeweils von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Beitrag: Vorkasse 140,00 €/Erw. und 120,00 €/Kind* | Tageskasse 150,00 €/Erw. und 130,00 €/Kind*
Anmeldung bei Antoinette LePère per E‑Mail oder Telefon: 0611 . 16 66 14 11 erbeten (die begrenzte Raumkapazität ermöglicht nur eine limitierte Teilnehmerzahl)
*bis 14 Jahre Im Rahmen der verbindlichen Anmeldung wird der Beitrag im Voraus bezahlt. Ich bitte Sie um Verständnis, dass allgemein bei Absagen der Beitrag nur dann zurückerstattet wird, wenn der Platz neu vergeben werden kann.
Foto: privat